1.Die Belegung der Stute wird im Natursprung an der Hand vorgenommen. Vor der Belegung müssen die hinteren Hufeisen abgenommen werden
2.Der Hengsthalter gibt Lebendfohlengarantie.
Resorbiert die Stute oder stirbt das Fohlen in den ersten 7 Tagen nach der Geburt, gewährt der Hengsthalter einen Freisprung in der darauf folgenden Decksaison sofern der
Hengst noch zur Verfügung steht.
3. Bei der Geburt eines einfarbigen Fohlens gibt der Hengsthalter einen Rabatt von 150 Euro in der darauf folgenden Decksaison bei nochmaliger Belegung der Stute.
4. Die Stute muss
gesund sein und aus einem seuchenfreien Bestand kommen..Ein ärtzliches Attest, welches nicht älter als 3 Wochen sein darf (Tupferprobe etc.) und welches besagt, dass die Stute frei von Infektionen und ansteckenden
Krankheiten ist, muss bei Ankunft der Stute in der Deckstation vorgelegt werden.Gültiger Impfschutz (Influenza, Virusabort) und regelmässige Entwurmung der Stute, sind ebenfalls Voraussetzung.
5. Der Hengsthalter
sorgt für bestmögliche Unterkunft und Pflege Der Hengsthalter übernimmt jedoch keine Haftung für Verlust (Tod oder Entwendung), Beschädigung oder Minderwert der Stute oder des dazugehörigen Fohlens, gleich welcher
Ursache.Der Haftausschluß umfasst auch die Tätigkeit der Erfüllungsgehilfen und erstreckt sich auf deren möglichen Vorsatz. Auch für Schäden, die durch die Zuführung zum Hengst oder durch den Deckakt selbst
entstehen,ist er nicht haftpflichtig. Die Haftung beschränkt sich auf solche Schäden, die grob fahrlässig herbeigeführt werden. Jede weitere Haftung ist ausgeschlossen. Für von seinem Pferd verursachte Schäden haftet
ausschließlich der Stutenbesitzer. Er ist dafür verantwortlich, daß eine für sämtliche Fälle der Tierhaftung und sonstiger Risiken abdeckende Haftpflichtversicherung für sein Pferd besteht.
6. Die Unterbringung und Verpflegung der Stute kostet 7 Euro pro Tag.