Deckbedingungen

1.Die Belegung der Stute wird im Natursprung an der Hand vorgenommen oder in Form von Gefriersperma angeboten.

 

Vor der Belegung im Natursprung müssen die hinteren Hufeisen abgenommen werden

 

2.Der Hengsthalter gibt Lebendfohlengarantie.

Resorbiert die Stute oder stirbt das Fohlen in den ersten 4 Wochen nach der Geburt, ohne Verschulden des Stutenhalters, gewährt der Hengsthalter einen Freisprung in der darauffolgenden Decksaison, sofern der Hengst noch zur Verfügung steht. Für den unfreien Versand von weiterem Gefriersperma fällt lediglich eine kleine Gebühr für die Portionskosten an. Weiteres auf Anfrage.

 

3. Die Stute muss gesund sein und aus einem seuchenfreien Bestand kommen. Ein ärztliches Attest, welches nicht älter als 3 Wochen sein darf (Tupferprobe etc.) und welches besagt, dass die Stute frei von Infektionen und ansteckenden Krankheiten ist, muss bei Ankunft der Stute in der Deckstation vorgelegt werden bzw. vor dem Versand des Gefrierspermas bei dem Hengsthalter vorliegen. Gültiger Impfschutz (Influenza, Herpes, Virusabort) und regelmäßige Entwurmung der Stute, sind ebenfalls Voraussetzung.

 

4. Der Hengsthalter sorgt für bestmögliche Unterkunft und Pflege. Der Hengsthalter übernimmt jedoch keine Haftung für Verlust, Beschädigung oder Minderwert der Stute oder des dazugehörigen Fohlens, gleich welcher Ursache, außerhalb des Versicherungsschutzes. Der Haftungsausschluss umfasst auch die Tätigkeit der Erfüllungsgehilfen und erstreckt sich auf deren möglichen Vorsatz. Auch für Schäden, die durch die Zuführung zum Hengst oder durch den Deckakt selbst entstehen, die nicht durch die Deckhengst-Versicherung des Hengsthalters reguliert werden, ist er nicht haftpflichtig. Die Haftung beschränkt sich auf solche Schäden, die grob fahrlässig herbeigeführt werden. Jede weitere Haftung ist ausgeschlossen. Für von seinem Pferd verursachte Schäden haftet ausschließlich der Stutenbesitzer. Er ist dafür verantwortlich, dass eine für sämtliche Fälle der Tierhaftung und sonstiger Risiken abdeckende Haftpflichtversicherung für sein Pferd besteht.

 

5. Die Unterbringung und Verpflegung der Stute kostet 15 Euro und für Stuten mit Fohlen bei Fuß 20 Euro pro Tag inklusive Vollpension, täglichem Auslauf, Handling bei Tierarzt (Ultraschalluntersuchungen etc.) und Handling beim Decken.

 

Rabatt bei mehreren Stuten garantiert!

 

Bei der Anpaarung mit “Apaches Thunder Bars” gewährt der Hengsthalter eine 100%ige Farbgarantie auf das Tobiano-u.das schwarze Gen. Dies bedeutet, dass der Hengsthalter garantiert, dass keine einfarbigen und/oder sorrelfarbigen Fohlen aus dem oben benannten Hengst entstehen. Würde widererwarten ein einfarbiges Fohlen entstehen, ist der Hengsthalter jedoch nicht haftbar. 

 

Bei der Anpaarung mit “Apaches Moon Power” gewährt der Hengsthalter eine 100%ige Farbgarantie auf das Tobiano- Gen. Dies bedeutet, dass der Hengsthalter garantiert, dass keine einfarbigen aus dem oben benannten Hengst entstehen. Würde widererwarten ein einfarbiges Fohlen entstehen, ist der Hengsthalter jedoch nicht haftbar. 

 

Deckverträge und weitere Infos via Email unter double-k-paints@email.de erhältlich.

Kontaktdaten:

Tanja Kern

Tel.: 0049 160 4224251

Fax: 03212-5376321

E-Mail: Double-K-Paints@email.de

Homozygoter Black-Tobiano-Deckhengst

NIE WIEDER EINFARBIGE FOHLEN!

100% Garantie auf ein geschecktes Fohlen

100% Garantie auf das schwarze Gen.

Erster doppelt homozygoter Painthengst in Deutschland mit EU-Gefriersperma-Versand

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